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Schulzahnärztlicher Dienst

In den Gemeinden des Kantons Solothurn besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein schulzahnärztlicher Dienst.

Die vorbeugende Zahnpflege ist primär Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Die Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte sowie die Lehrerschaft unterstützt sie dabei.

Die Schulzahnpflege bezweckt, Zahnschäden und ihre Folgen durch vorbeugende Massnahmen und Behandlungen zu verhindern. Die Schulzahnpflege umfasst die regelmässige Aufklärung über die zweckmässige Mundpflege und Ernährung, die vorbeugende Zahnpflege, jährliche, obligatorische Untersuchungen und dies während der ganzen obligatorischen Schulzeit.

Sie als Erziehungsberechtigte/r treten mit einem Schulzahnarzt oder einer Schulzahnärztin in Verbindung und diese/r bietet Sie und Ihre Kinder oder Ihr Kind zur jährlichen Kontrolluntersuchung auf. Sie sprechen bei anstehenden Behandlungen das weitere Vorgehen direkt mit dem Zahnarzt oder mit der Zahnärztin ab.

Entscheiden Sie sich die Kontrollen bei ihrem privaten Zahnarzt durchführen zu lassen, erhalten Sie vom Schulsekretariat eine blaue Zahnkarte, auf welcher die Kontrolle durch den Zahnarzt bestätigt werden muss. 

Das Schulzahnpflegereglement finden Sie auf der Website der Gemeinde Breitenbach