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Deutsch als Zweitsprache / Zusatzunterricht Französisch und Englisch (DaZ / FaZ)

Deutsch als Zweitsprache

Alle Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben das Anrecht auf Deutsch-Zusatz-Unterricht in Kleingruppen, welcher teilweise oder ganz während der regulären Unterrichtszeit stattfindet.
Bereits im Kindergarten gibt es Deutschunterricht. Ab Schuleintritt haben die Kinder Anrecht auf 6 Semester Deutschzusatz. Je nach Qualität der Deutschkenntnisse wird zuerst der Intensiv- oder gleich der Aufbaukurs besucht. Die Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde und des Kantons.
Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson.

Zusatzunterricht Französisch und Englisch

Dieser Unterricht wird Kindern zuteil, die wegen Zuzug aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland noch keinen Französischunterricht ab der 3. Klasse bzw. noch keinen Englischunterricht ab der 5. Klasse hatten. Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson.