Schliessen

Eingabe mit Enter bestätigen...

Schulärztlicher Dienst

Planbare Untersuchungen und Behandlungen sollen in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden.

In den Gemeinden des Kantons Solothurn besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein schulärztlicher Dienst. Er überprüft die gesundheitlichen Verhältnisse an den öffentlichen und privaten Kindergärten und Schulen während der obligatorischen Schulzeit.

Empfohlen wird Vorsorgeuntersuchungen im Kindergarten (6. Lebensjahr) und in der 4. Klasse der Schulpflicht (10. Lebensjahr, sowie bei neu in die Schule eintretenden Kindern. In der 8./9. Klasse der Schulpflicht (14./ 15. Lebensjahr) ist eine ärztliche Kurzuntersuchung mit einem Beratungsgespräch empfohlen.

Diese ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen mit der Kontrolle des Impfausweises sollen sinnvollerweise von der von Ihnen gewählten Kinderärztin oder dem von Ihnen gewählten Kinderarzt durchgeführt werden. Sie/Er kennt Ihr Kind bereits. Nur in Ausnahmefällen übernimmt dies die Schulärztin beziehungsweise der Schularzt.

Die durchgeführten ärztlichen Voruntersuchungen und Impfungen werden in der gelben „Gesundheitskarte“ des schulärztlichen Dienstes (Bescheinigung) festgehalten, welche das „Gesundheitsheft“ und den „Impfausweis“ ergänzt.

Die Schulärztin steht Ihnen für Beratung in allen Fragen, die allfällige Gesundheitsprobleme Ihres Kindes im Zusammenhang mit der Schule betreffen, zur Verfügung.

Die Schulärztin

Frau Dr. med. Susana Mateos

Der Schularzt

Herr Dr. med. Lin Bähre

Das Reglement über den Schulärztlichen Dienst finden Sie auf der Website der Gemeinde Breitenbach