Schliessen

Eingabe mit Enter bestätigen...

Schulhausregeln

Auszug aus den Schulhausregeln für 1. bis 6. Klasse

  • Das Schulhaus darf erst 5 Minuten vor Beginn des Unterrichtes betreten werden.
  • Im Schulhaus ist das Skaten, Rennen, Lärmen und Raufen untersagt.
  • Velos sind bei den Veloständern diebstahlsicher abzustellen. Scooter gehören in die extra eingerichteten Scooter-Ständer. In die Gebäude dürfen die Geräte nicht mitgenommen werden. Wer mit Rollschuhen und Wheelys zur Schule kommt, hat für den Wechsel zwischen den Schulhäusern und für Arbeiten im Freien Ersatzschuhe dabei.
  • Die Pause verbringen die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich draussen auf dem zugewiesenen Pausenplatz. Bei trockenem Wetter kann die Lehrkraft nach Absprache den Aufenthalt auf der Spielwiese oder dem Spielplatz erlauben.
  • Während der Unterrichtszeit darf das Schulareal nicht verlassen werden.
  • Auf dem Schulareal soll ein gewaltfreier Umgang herrschen. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten und wird gegebenenfalls der Polizei gemeldet. Das Werfen von festen Gegenständen ist untersagt. Laserpointer sind in Kinderhand gefährlich und dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.
  • Das Mitbringen und Abbrennen von Feuerwerk und ähnlichen Artikeln ist nicht gestattet.
  • Das Schulareal ist sauber zu halten. Abfälle gehören in die Abfalleimer. Zu allen Einrichtungen der Schule ist Sorge zu tragen. Allfällige Kosten für Reinigungsarbeiten und Schäden gehen zu Lasten der Verursacher.
  • Wir legen grossen Wert auf einen sparsamen Umgang mit Wasser, Energie und Verbrauchsmaterial.
  • Der Konsum von Tabak, Drogen, Alkohol und anderen Suchtmitteln ist auf dem ganzen Schulareal verboten.
  • Mobiltelefone und andere private, elektronische Geräte dürfen auf dem Schulareal nicht benutzt werden. Sie gehören zum Freizeitbereich. Sollten solche Geräte in die Schule gebracht werden, können sie zu Beginn des Unterrichts der Lehrperson abgegeben werden. Wo das Verbot missachtet wird, wird das Gerät für die Dauer des Schulhalbtages eingezogen. Im Wiederholungsfall wird das Gerät wieder eingezogen, aber nur noch den Eltern ausgehändigt.