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Schulhausregeln

  • Die Weisungen des Hauswarts, der Aufsicht und der Lehrpersonen sind zu befolgen.
  • Das Schulhaus darf erst 5 Minuten vor Beginn des Unterrichts betreten werden.
  • Während den Unterrichtszeiten darf das Schulareal nicht verlassen werden. Ausnahmen sind in Begleitung oder mit Einwilligung der Lehrperson möglich.
  • Im Schulhaus sind Fahrzeuge jeglicher Art (Scooter, Rollschule, Heelys, usw.) untersagt und dürfen auch nicht in die Gebäude mitgenommen werden. Wer mit Rollschuhen oder Heelys zur Schule kommt, hat für den Wechsel zwischen den Gebäuden und für den Unterricht im Freien Strassenschuhe dabei.
  • Velos sind bei den Veloständern diebstahlsicher abzustellen. Scooter gehören in die extra eingerichteten Scooter-Ständer.
  • Im Schulhaus sind das Skaten, Rennen, Lärmen, Raufen und Ballspiele untersagt.
  • Kaugummi kauen, essen und trinken (ausser Wasser) ist in den Gängen und Unterrichtsräumen nicht gestattet.
  • Schuhe und Finken sind ordentlich unter der Garderobe auf die dafür vorge-sehene Ablage zu stellen.
  • Auf dem gesamten Schulareal gilt die Sorgfaltspflicht. Diese schliesst das Sauberhalten des Areals und den Umgang mit Einrichtung und Mobiliar ein. Abfälle gehören in die Abfalleimer. Allfällige Kosten für Reinigungsarbeiten und Schäden gehen zu Lasten der Verursacher.
  • Die Pausen verbringen die Schüler*innen grundsätzlich draussen auf dem zugewiesenen Pausenplatz. Bei trockenem Wetter kann die Lehrkraft nach Absprache den Aufenthalt auf der Spielwiese oder dem Spielplatz erlauben.
  • Auf dem Schulareal soll ein gewaltfreier Umgang herrschen. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten und wird gegebenenfalls der Polizei gemeldet. Das Werfen von festen Gegenständen ist untersagt. Laserpointer sind in Kinderhand gefährlich und dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.
  • Das Mitbringen und Abbrennen von Feuerwerk und ähnlichen Artikeln ist nicht gestattet.
  • Wir legen grossen Wert auf einen sparsamen Umgang mit Wasser, Energie und Verbrauchsmaterial.
  • Der Konsum von Tabak, Drogen, Alkohol und anderen Suchtmitteln ist auf dem ganzen Schulareal verboten.
  • Mobiltelefone und andere private, elektronische Geräte dürfen auf dem Schulareal nicht benutzt werden. Sie gehören zum Freizeitbereich. Sollten solche Geräte in die Schule gebracht werden, können sie zu Beginn des Unterrichts der Lehrperson abgegeben werden. Wo das Verbot missachtet wird, wird das Gerät für die Dauer des Schulhalbtages eingezogen. Im Wiederholungsfall wird das Gerät wieder eingezogen, aber nur noch den Eltern ausgehändigt.

Turnhallen / Hallenbad

  • Die Turnhallen dürfen nur mit sauberen Turnschuhen betreten werden. Schuhe, die auch im Freien getragen werden, sind in der Halle nicht erlaubt.
  • In den Garderoben ist es aus hygienischen Gründen nicht erlaubt, Essen und Süssgetränke zu konsumieren.
  • Die Garderoben sollen so verlassen werden, wie sie angetroffen wurden.

Schlusswort

Schüler*innen, welche die Bestimmungen dieser Haus- und Schulordnung nicht einhalten, werden dem Klassenlehrer gemeldet und können bestraft werden.