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Übertritt in weiterführende Schulstufen

Das Übertrittsverfahren ist ein kantonal einheitlicher Prozess mit den gleichen Bedingungen für alle Schülerinnen und Schüler. Die Anforderungsprofile der drei Sekundarschulniveaus sind beschrieben.
Die Zuweisung zu einem Niveau der Sekundarschule erfolgt durch ein Empfehlungsverfahren mit klaren Kriterien der Leistung. Ebenso wird die mögliche Entwicklung der Schüler und Schülerinnen im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn beurteilt. 

Das Verfahren soll im Verlaufe der sechsten Primarklasse alle Beteiligten unterstützen, jenes Anforderungsniveau zu finden, in dem der Schüler oder die Schülerin am besten gefördert werden kann. Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte wirken an diesem Prozess mit.

Die Thiersteiner Oberstufe wird in 3 Schultypen geführt:

  • Sek E mit erweiterten Anforderungen in den Schulanlagen Mur, in Breitenbach
  • Sek B mit Basisanforderungen in den Schulanlagen Mur, in Breitenbach
  • Sek P im Regionalen Gymnasium, in Laufen

Als Grundlage der Zuteilung werden vom Kanton Solothurn folgende Kriterien vorgeschrieben:

  • Es zählen die Noten der 6. Klasse in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht NMG. Es zählen die 6.-Klass-Noten, beginnend ab Schulanfang bis Kalenderwoche 10.
  • Im anschliessenden Elterngespräch, ab Woche 11 wird auch der Gesamteinschätzungs-Beurteilungsbogen aus der 5./6. Klasse eingesetzt.
GesamtdurchschnittZuteilung
ab 5,20 - 6,00Sek P oder Sek E
ab 4,60 - 5,10Sek E
bis 4,50 Sek B
  • Die Kontrollprüfung stellt einen ausserordentlichen Zwischenschritt im Übertrittsverfahren dar. Sie wird bei Uneinigkeit zwischen Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten auf Antrag (Anmeldung) der Eltern hin angewandt. Diese wird vom Kanton aus dezentral in Breitenbach durchgeführt.