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Übertritt

Das Übertrittsverfahren ist ein kantonal einheitlicher Prozess mit den gleichen Beding-ungen für alle Schülerinnen und Schüler.

Die Zuweisung zu einem Niveau der Sekundarschule erfolgt durch ein Empfehlungsverfahren mit klaren Kriterien der Leistung. Ebenso wird die mögliche Entwicklung der Schüler und Schülerinnen im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn beurteilt. 

Das Verfahren soll im Verlaufe der 6. Primarklasse alle Beteiligten unterstützen, jenes Anforderungsniveau zu finden, in dem der Schüler oder die Schülerin am besten gefördert werden kann. Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie Erzieh-ungsberechtigte wirken an diesem Prozess mit.

Die Thiersteiner Oberstufe wird in 3 Schultypen geführt:

  • Sek B mit Basisanforderungen in den Schulanlagen Mur, in Breitenbach
  • Sek E mit erweiterten Anforderungen in den Schulanlagen Mur, in Breitenbach
  • Sek P im Regionalen Gymnasium, in Laufen

Als Grundlage der Zuteilung werden vom Kanton Solothurn folgende Kriterien vorge-schrieben:

  • Es zählen die Noten der 6. Klasse in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht NMG. Es zählen die 6.-Klass-Noten, beginnend ab August bis und mit 10. März des Schuljahres.
  • Im anschliessenden Elterngespräch, ab Woche 11, wird auch der Gesamteinschätzungs-Beurteilungsbogen aus der 5./6. Klasse eingesetzt.
GesamtdurchschnittZuteilung
bis   4,50Sek B
ab   4,60 – 5,10Sek E
ab   5,20 – 6,00Sek P oder Sek E

Die Kontrollprüfung stellt einen ausserordentlichen Zwischenschritt im Übertrittsverfahr-en dar. Sie wird bei Uneinigkeit zwischen Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten auf Antrag (Anmeldung) der Eltern hin angewandt.
Diese wird vom Kanton aus dezentral in Breitenbach durchgeführt.