In den Gemeinden des Kantons Solothurn besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein schulärztlicher Dienst. Er überprüft die gesundheitlichen Verhältnisse an den öffentlichen und privaten Kindergärten und Schulen während der obligatorischen Schulzeit.
Empfohlen wird Vorsorgeuntersuchungen im Kindergarten (6. Lebensjahr) und in der 4. Klasse der Schulpflicht (10. Lebensjahr, sowie bei neu in die Schule eintretenden Kindern. In der 8./9. Klasse der Schulpflicht (14./ 15. Lebensjahr) ist eine ärztliche Kurzuntersuchung mit einem Beratungsgespräch empfohlen.
Diese ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen mit der Kontrolle des Impfausweises sollen sinnvollerweise von der von Ihnen gewählten Kinderärztin oder dem von Ihnen gewählten Kinderarzt durchgeführt werden. Sie/Er kennt Ihr Kind bereits. Nur in Ausnahmefällen übernimmt dies die Schulärztin beziehungsweise der Schularzt.
Die durchgeführten ärztlichen Voruntersuchungen und Impfungen werden in der gelben „Gesundheitskarte“ des schulärztlichen Dienstes (Bescheinigung) festgehalten, welche das „Gesundheitsheft“ und den „Impfausweis“ ergänzt.
Die Schulärztin steht Ihnen für Beratung in allen Fragen, die allfällige Gesundheitsprobleme Ihres Kindes im Zusammenhang mit der Schule betreffen, zur Verfügung.
Die Schulärztin
Frau Dr. med. Susana Mateos
Der Schularzt
Herr Dr. med. Lin Bähre
In den Gemeinden des Kantons Solothurn besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein schulzahnärztlicher Dienst.
Die vorbeugende Zahnpflege ist primär Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Die Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte sowie die Lehrerschaft unterstützt sie dabei.
Die Schulzahnpflege bezweckt, Zahnschäden und ihre Folgen durch vorbeugende Massnahmen und Behandlungen zu verhindern. Die Schulzahnpflege umfasst die regelmässige Aufklärung über die zweckmässige Mundpflege und Ernährung, die vorbeugende Zahnpflege, jährliche, obligatorische Untersuchungen und dies, während der ganzen obligatorischen Schulzeit.
Sie als Erziehungsberechtigte/r treten mit einem Schulzahnarzt oder einer Schulzahnärztin in Verbindung und diese/r bietet Sie und Ihre Kinder oder ihr Kind zur jährlichen Kontrolluntersuchung auf. Sie sprechen bei anstehenden Behandlungen das weitere Vorgehen direkt mit dem Zahnarzt oder mit der Zahnärztin ab.