Bei Krankheit oder Unfall Ihres Kindes bitten wir Sie, dies sofort telefonisch mitzuteilen. Sollten Sie die Lehrperson nicht erreichen, nimmt jede andere Lehrperson Ihre Mitteilung gerne entgegen und wird sie entsprechend weiterleiten. Es ist auch möglich, dass ein „Gspänli“ die Abmeldung vornimmt; wir bitten Sie aber trotzdem, nachher kurz die Lehrperson zu benachrichtigen. Rechtzeitiger Bescheid erspart der Lehrperson das lästige Nachfragen über den Verbleib des Kindes.
In jedem Fall bitten wir Sie um eine nachträgliche kurze, schriftliche Entschuldigung und bei einer Absenz von mehr als drei Tagen, um ein entsprechendes Arztzeugnis.
Kann Ihr Kind am Unterricht teilnehmen, aber nicht turnen oder schwimmen, so bitten wir Sie um eine kurze, schriftliche Entschuldigung mit Begründung.
Bei unplanmässigem Ausfall einer Lehrperson wird sofort ein Ersatz gesucht. Sollte keine Lösung möglich sein, werden die Eltern per Rundtelefon über einen Schulausfall informiert. Die Kinder werden in diesem Fall zuhause behalten. Fachlektionen wie Religion, Deutsch Werken etc. finden in der Regel trotzdem statt. Wenn Eltern keine Lösung für die Betreuung ihres Kindes finden, darf das Kind zu Blockzeiten in die Schule geschickt werden und wird dort betreut.
Es besteht laut Schulgesetz ab Beginn der Schulpflicht kein Anspruch auf zusätzliche Ferien- oder Freitage. In diesem Gesetz werden allerdings Ausnahmefälle erwähnt; bereits gebuchte Ferien gehören aber nicht dazu.
Wir bitten Sie im Interesse Ihres Kindes, Arztbesuche, Familienfeiern etc. in die schulfreie Zeit zu legen. Für familiäre Anlässe stehen Ihnen 2 Jokertage pro Schuljahr zur Verfügung. Bei Urlaubsgesuchen ist gemäss nebenstehender Kopiervorlage wie folgt vorzugehen:
2 Jokertage (ganze Tage)
-> Klassenlehrperson
-> Mindestens 1 Woche vorher
ab 5 Halbtagen bis 2 Wochen
-> Schulleitung
-> 6 Wochen vorher
mehr als 14 Tage
-> Schulleitung
-> mindestens 2 Monate vorher