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Coronavirus Deklaration

Der Bundesrat hat die besondere Lage auf den 31. März 2022 sowie die COVID-19-Verordnung aufgehoben. Ab dem 1. April 2022 gilt die normale Lage.

Für die Volksschule im Kanton Solothurn enden damit die Massnahmen gemäss

  • Anordnung des Volksschulamts vom 17. Februar 2022 mit der Änderung 2 der COVID-19 Richtlinien für die Normalisierungsphase wie vorgesehen am 31. März 2022. Die Anordnung 3 der COVID-19 Richtlinien für die Normalisisierungsphase vom 31. März 2022 regelt dies definitiv.
  • Regierungsratsbeschluss Nummer 2022/145 vom 18. Februar 2022: «Durchführung von präventiven repetitiven Tests an Primar- und Sekundarschulen der Volksschule» wie im Beschlussespunkt 3.3 ausgeführt am 31. März 2022.

Der Kanton Solothurn appelliert an die Eigenverantwortung der Einwohnerinnen und Einwohner mit «schützen bleibt wichtig». Die Bevölkerung wird mittels Kampagne aufgerufen, vorsichtig zu bleiben.

Symptomfreie Kinder werden grundsätzlich nicht mehr getestet. Sollte eine Infektion im Rahmen einer Untersuchung festgestellt werden, entscheidet die behandelnde Ärztin über die Massnahmen. Das heisst, eine Covid-Erkrankung wird analog anderer saisonaler Krankheiten behandelt. Kranke Kinder bleiben zu Hause, ein fiebriges Kind besucht die Schule erst wieder, wenn es 48 h fieberfrei ist.

Wir danken Ihnen für Ihre umfangreichen Arbeiten in den vergangenen gut zwei Jahren in Ihrer Schule sowie für die stete Zusammenarbeit auch in den COVID-19-Themen.

31.03.22 -Weisung_Schutzkonzept_ab_1_April_2022.pdf